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Kommt die Rundfunkgebühr Nummer 4? (6/6)

Dokumentation: Positionspapier von ARD und ZDF (Juni 2006)

ARD und ZDF haben in einem Positionspapier ihre Ablehnung der Grundverschlüsselung deutlich gemacht. Das Dokument wurde der Rundfunkkommission der Bundesländer zugesandt. Diese Kommission bereitet die Rundfunkstaatsverträge der Bundesländer vor, die die Grundlagen des Rundfunkrechtes regeln. Am 20.6. 2006 wurden Auszüge aus dem Dokument veröffentlicht. Hier der vollständige Wortlaut der Presseinformation sowie Infos zu Stellungnahmen von Verbände (2010 und 2012) und der ZAK (2012).

ARD und ZDF lehnen Verschlüsselungspläne der Privaten ab
So genannte „Grundverschlüsselung“ ist Etikettenschwindel


Der Vorsitzende der ARD, Thomas Gruber und ZDF-Intendant Markus Schächter haben der Rundfunkkommission der Länder, vertreten durch deren Vorsitzenden, Ministerpräsident Kurt Beck, ein öffentlich-rechtliches Positionspapier übermittelt, in dem sie der geplanten und so genannten „Grundverschlüsselung“ durch den Satelliten-Betreiber SES-Astra eine klare Absage erteilen.

SES-Astra hatte im Februar 2006, zusammen mit den kommerziellen TV-Anbietern der RTL-Group sowie der Sendergruppe Pro7/SAT1 angekündigt, ab nächstem Jahr deren Programme nur noch „grundverschlüsselt“ digital per Satellit auszustrahlen.

Mit ihrer Stellungnahme an die Rundfunkkommission der Länder zeigen ARD und ZDF auf, dass diese „Grundverschlüsselung“ ein Etikettenschwindel ist. Letztlich, so Schächter und Gruber, gehe es um nichts anderes, als den Einstieg in weit reichende Pay-TV Angebote vorzubereiten. Damit würde der von allen gewünschten Digitalisierung des Fernsehens in Deutschland ein schlechter Dienst erwiesen. ARD und ZDF hoffen, mit ihren Argumenten und Fakten gegen jedwede Art von Verschlüsselung des Free-TV die Diskussion auf eine breitere Basis stellen zu können.

In dem umfangreichen Diskussionspapier werden die verschiedenen negativen Auswirkungen der Verschlüsselungspläne aufgezeigt. Unter anderem heißt es darin:
Der Begriff „Grundverschlüsselung“ ist Etikettenschwindel: Es geht nicht um die Förderung der Digitalisierung oder um eine technische Maßnahme, sondern um den Einstieg in die Entwicklung kommerzieller pay-Geschäftsmodelle.
Mit der „Grundverschlüsselung“ droht eine digitale Spaltung der Bevölkerung. Das deutsche Mediensystem mit seinem breiten und vielfältigen free-tv-Angebot würde grundlegend verändert.
Die „Grundverschlüsselung“ ist nicht zum Schutz vor Piraterie erforderlich. Urheberrechtliche Vorschriften eröffnen gerade die Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Verbreitung von Rundfunk. Gebietsabschottungen widersprechen grundlegenden europäischen Prinzipien.
Die „Grundverschlüsselung“ bürdet jedem Zuschauer die Kosten einer für die Nutzung von pay-tv-Angeboten notwendigen Infrastruktur zwangsweise auf.
Die Adressierbarkeit der Endgeräte wirft erhebliche u. a. datenschutzrechtliche Risiken auf (Steuerung des Verbrauchers und Überwachung seines Verhaltens).
Die Freischaltung von free-tv-Angeboten beweist, dass eine „Grundverschlüsselung“ nicht notwendig ist. Schon heute können digitale Entgeltangebote individuell adressiert und abgerechnet werden.
Auch in unseren Nachbarstaaten gibt es keineswegs eine „Grundverschlüsselung“ von free-tv gegen gesondertes monatliches Entgelt. Dessen ungeachtet ist die Situation in anderen europäischen Staaten nicht mit der deutschen vergleichbar.
Dem Jugendschutz kommt bei der „Grundverschlüsselung“ nur eine Alibi-Funktion zu: Alles, was technisch und programmlich möglich ist, soll nutzbar werden, ohne dass zu-verlässig verhindert werden könnte, dass Minderjährige Zugang zu sie gefährdenden Inhalten haben.
Die „Grundverschlüsselung“ hemmt Ausbau und Nutzung aller digitalen Verbreitungswege. Die Einführung einer Verschlüsselung begünstigt nicht die Einführung neuer Entwicklungen, sondern neuer Geschäftsmodelle.
Die „Grundverschlüsselung“ ist auch unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten bedenklich: Es sollen technische Standards durchgesetzt werden, ohne dass die Spezifikation nachvollziehbar ist. Decoderhersteller werden behindert, kleinere Sender diskriminiert.
Die „Grundverschlüsselung“ zielt auf eine Marktabschottung und schafft Abhängigkeiten sowohl der Endgerätehersteller als auch nicht beteiligter Programmanbieter.
Die „Grundverschlüsselung“ ist nicht erforderlich, um Investitionen zu finanzieren.
Der Verweis auf Entgeltmodelle im Bereich der Kabelweiterverbreitung sowie über DSL verfängt nicht.
Die „Grundverschlüsselung“ würde der Medienkonzentration aufgrund der zunehmenden vertikalen Integration der Beteiligten weiter Vorschub leisten.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss für jeden frei, ohne zusätzlichen wirtschaftlichen oder technischen Aufwand empfangbar sein. Er kann daher weder auf eine verschlüsselte Verbreitung noch auf verbleibende Verbreitungswege verwiesen werden.

Mieter- und Eigentümerverband mit Verbraucherschützern in Allianz (5/2010)

Ein im April 2010 veröffentlichtes gemeinsames Positionspapier sieht die Grundverschlüsselung als eines der Hemmnisse bei der Digitalisierung im Kabel. „Der Deutsche Mieterbund (DMB), der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kämpfen gemeinsam für ein auch künftig frei empfangbares digitales Privatfernsehen.“ Die „entgeltrelevante Verschlüsselung privater werbefinanzierter TV-Programme“ halte viele Kabelkunden vom Umstieg ab. Gekoppelt mit restriktivem, Kopierschutz und Addressierbarkeit mindere das „ganz entscheidend den Wert Wert frei empfangbarer digitaler Programme“ einschließlich HDTV.

Die drei Verbände fordern von Netzbetreibern und Sendern den Verzicht auf diese Massnahmen, der dem Rdunfunkstaatsvertrag zuwiderlaufe. Sei das nicht anders durchsetzbar, müsse die Politik für ein gesetzliches Verbot der Grundverschlüsselung sorgen.

Update Winter 2012/2013: Grundverschlüsselung als Auslaufmodell?

Die beiden großen Netzbetreiber Unity Media und Kabel BW (inzwischen unter einem Konzerdach vereint) verzichten ab 2013 auf eine Grundverschlüsselung privater Programme in normaler (SD) Auflösung. Das hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) begrüßt. Die ZAK geht davon aus, dass sich die Addressierbarkeit von Kunden-Endgeräten nicht bewährt hat. Die Grundverschlüsselung behindere den Fortgang der Digitalisierung im Kabel. Diesem Standpunkt schlossen sich die Verbraucherzentrale Bundesverband, der Mieterbund und der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen an. Es sei „dreist, frei empfangbare TV-Programme erst zu verschlüsseln, um dann für die Entschlüsselung Geld zu verlangen. Das ist moderne Wegelagerei“, so Gerd Billen (Verbraucherzentrale Bundesverband).

Der größte Netzbetreiber Kabel Deutschland will allerdings auf eine Grundverschlüsselung auch weiterhin nicht verzichten. In dem Zusammenhang werde auch überlegt, gegen einen Bußgeldbescheid von Ende Dezember 2012 in Sachen Grundverschlüsselung zu klagen. Hier hatten die Sendergruppen ProSiebenSat1 und RTL anerkannt, zusammen 55 Mio. Euro an das Bundeskartellamt zu zahlen. Den Sendern waren Absprachen vorgeworfen worden, 2005/2009 Absprachen über die Einführung einer Grundverschlüsselung und zusätzliche Entgelte ihrer FreeTV-Programme in Standard-Qualität über Kabel, Sat und IPTV geführt zu haben. Die Sendergruppen erklärten in dem Zusammenhang der Verzicht auf eine GRundverschlüsselung und den Einsatz von Kopierschutzverfahren ffür die nöchsten zehn Jahre.

Infos

dehnmedia-Meldungen vom 28. und 29. Dezember 2012 zum Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts.
dehnmedia-Meldung: Stellungnahme der Verbände (11.7.2012).
dehnmedia-Meldung: Stellungnahme der ZAK (6.7.2012).
Presseinfo und Positionspapier der Verbände vom 4.5.2010.

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