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Strukturoptimierung und Rundfunkfinanzierung (1/3)

Beitragsservice Logo Euro-Münze In die medienpolitischen Debatte um die Zukunft von ARD, ZDF und Deutschlandradio, und um Sparpotenziale durch Strukturveränderungen, brachte der SWR-Intendant Kai Gniffke im Januar 2021 überraschend einen neuen Aspekt: Die Anstalten müssten damit aufhören, „nur zu wiederholen und betonen wie angemessen und wichtig der Rundfunkbeitrag ist“. Denn damit „gewinnen wir niemanden“. Er schlug eine Quasi-Fusion des Saarländischen Rundfunks und des Südwestrundfunks vor.

Seit Längerem beschränkt der Saarländische Rundfunk sein Drittes Programm wesentlich auf die Landesnachrichten und wenige weitere Sendungen. Außerhalb der regionalen Zeiten wird das Dritte des SWR ins Saarland übernommen. Beide Anstalten kooperieren auch bei den Archiven und bei Kauf und Einsatz von Ü-Wagen. das nutzt vor allem dem finanziell klammen SR.

Spätestens in der Debatte um den geplatzten 1. Medienänderungs-Staatsvertrag (MÄStV) wurde deutlich, in welchen dramatischen und existenzgefährdeten Kalamitäten gerade die beiden kleinen ARD-Anstalten stecken. Der im Saarland und Bremen eingenommene Rundfunkbeitrag reicht schon lange nicht aus, damit SR und RB ihre Aufgaben erfüllen können. Der genannte Vertrag hätte beiden zum ersten Mal seit 2009 sowohl mehr Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag als auch aus dem ARD-Finanzausgleich gebracht - und damit eine spürbare finanzielle Entlastung.

Kleine ARD-Anstalten sind „existenziell bedroht“

SR-Intendant Thomas Kleist beschrieb Anfang Dezember 2020 die Situation: „Die Einnahmen des SR sind seit dem Jahr 2000 nur um etwa acht Prozent angestiegen und liegen damit rund 25 Prozent unter dem allgemeinen Lebenshaltungsindex. Was dies für ein Medienunternehmen und seine Belegschaft bedeutet, liegt auf der Hand.“ Der SR-Verwaltungsratsvorsitzende Michael Burkert benennt die Folgen: Ohne die Verbesserungen des 1. MÄStV „ist der SR existenziell bedroht; dies hätte auch nachhaltige Auswirkungen für das gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunksystem“.

Ähnlich dramatisch sahen das auch die Landesregierungen Bremens und des Saarlandes. „Wenn eine dem gesetzlichen Auftrag entsprechende Finanzierung der Anstalten nicht mehr gewährleistet ist, besteht für die Trägerländer die Gefahr, in Haftung genommen zu werden“, befürchtet Bremen laut dem Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD). Tobias Hans (CDU) hebt für das Saarland hervor: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat seine Systemrelevanz und Bedeutung für unsere Demokratie gerade auch in der Corona-Krise erneut unter Beweis
ARD-Finanzausgleich

Durch Staatsvertrag der Bundesländer sind die großen ARD-Anstalten seit 1954 verpflichtet, die kleinen Schwester-Sender (SR, RB und bis 2007 SFB/RBB) finanziell zu unterstützen. Dafür wurde bis 2001 1,9 Prozent der Rundfunkgebühr verwendet; das wurde bis 2005 auf 1 Prozent reduziert. Seit 2015 wird das nicht mehr durch Kooperations-Leistungen realisiert, sondern durch Geldzahlungen von BR, MDR, NDR, SWR, WDR und später auch des RBB. Seit 2017 erhalten SR und RB zusammen 1,6 Prozent des Beitragsaufkommens der ARD zusätzlich zu den eigenen Beitragseinnahmen.

gestellt. Unabhängiger, vertrauenswürdiger und flächendeckender Journalismus war nie wichtiger als heute.“ Dies sind einige der Gründe, die beiden Landesregierungen bewogen haben, sich in das Verfahren der Rundfunkanstalten beim Bundesverfassungsgericht einzuklinken, um den MÄStV samt Beitragserhöhung und besserem Finanzausgleich auf juristischem Wege durchzusetzen.

Zusammenführen, was „füreinander bestimmt“ ist

Foto: SWR Vor diesem Hintergrund forderte der SWR-Intendant Kai Gniffke auf, „Dinge zu denken, die bislang unvorstellbar gewesen wären“. SWR und SR seien „zwei Sender, die füreinander bestimmt sind“. Diese Bestimmung will Gniffke mit einem ebenso unerwarteten wie unüblichen Vorschlag in Sachen Strukturoptimierung umsetzen. Er schlug dem Saarländischen Rundfunk eine weitgehende Zusammenarbeit der nicht journalistische Bereiche vor.

Konkret nannte Gniffke gemeinsame Direktionen der Bereiche Produktion, Justiziariat und Verwaltung. Das würde u.a. Arbeitsfelder wie Rechnungswesen, Gebäudemanagement, Buchhaltung, Honorare und Lizenzen betreffen. Außerdem könnten einige Produktionen des SR in Studios des SWR verlegt werden, um dort die Auslastung zu optimieren.

Gniffke sah - wohl eher im Sinne des von ihm umworbenen SR als des SWR - einigen Eilbedarf. Bis Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland einen Fusions-Staatsvertrag ausgehandelt hätten, dürfte es Jahre dauern. Das will Gniffke vermeiden und Nägeln mit Köpfen machen. Er lud die SR-Kollegen zur Diskussion eín: „Wir müssen aber nun schneller und vor allem pragmatisch agieren“ so Gniffke.

Bahnbrechend an seinem Plan ist, das potenzielle politische Gezerre um einen Staatsvertrag durch zweiseitige Verträge beider Anstalten zu ersetzen. Diese Kooperation auf der Arbeitsebene sei pragmatisch und liege „knapp unterhalb der staatsvertraglichen Regelung“, also auf der Arbeitsebene der Anstalten. Und würde, nebenbei, Tatsachen schaffen, an dem ein späterer Fusions-Staatsvertrag der drei Länder nicht vorbeikommt.

SR befürchtet Verlust der Eigenständigkeit

Foto: SR Thomas Kleist ist freilich gänzlich anderer Ansicht und wies den Gniffke-Plan als Angriff auf die Souveränität des SR zurück: „Die Eigenständigkeit aller Landesrundfunkanstalten beruht eben nicht nur auf der Programmautonomie, sondern auch auf gut funktionierenden, eigenen Strukturen wie eine gut organisierte Verwaltung oder ein Justitiariat, um ihrer gesetzlichen Aufgabe als autonome Anstalt gerecht werden zu können.“ Kleist befürchtet, dass eine Vertretung von Saar-Interessen innerhalb der ARD beschädigt werde. Kooperationen der beiden Anstalten habe „vor allem vom SR immer wieder vorangetrieben“. Sie seien nur möglich, „wenn sie im gegenseitigen Einvernehmen und zu beiderseitigem Nutzen erfolgen“, so Kleist harsch.

Gniffke wählte mit dem Januar 2021 einen guten Zeitpunkt für seinen Vorschlag: Im Mai wird der Nachfolger von Thomas Kleist die Aufgaben des SR-Intendanten übernehmen und vielleicht geht diese Lösung ja auch in die Kandidaten-Auswahl ein.

Der Verwaltungsrat des SR zieht da jedoch nicht mit und werde auch den Kleist-Nachfolger „vollumfänglich bei der Wahrung des Saarländischen Rundfunks als souveräne Landesrundfunkanstalt unterstützen“. Auch der Vorsitzende Michael Burkert verweist „identitätsstiftende Bedeutung“ des SR im Saarland. „Der föderale Charakter, als Markenkern der ARD, darf nicht zur Disposition gestellt werden.“ An wen allerdings Burkerts Aufforderung: „Sparmaßnahmen dürfen nicht den Bestand einer Landesrundfunkanstalt in Frage stellen“ gerichtet ist, bleibt ungesagt.

Mitreden in der medienpolitischen Debatte

Das liest sich, als wollte Gniffke die Radio- und TV-Sendungen des SR angreifen, obwohl der Vorschlag nur den nichtredaktionellen bzw. bürokratischen Teil der Senderstrukturen betrifft. Auf Kritik reagierend formulierte Gniffke: Das „A“ im Kürzel ARD könne man ja auch für mehr Arbeitsteilung innerhalb der „Arbeitsgemeinschaft“ nehmen. Wenig nützlich sei es jedenfalls, „Autonomie“ und „Autarkie“ gleichzusetzen.

Die Sendeanstalten sollten „nicht warten, bis etwas mit uns gemacht wird“ und ihre Passivität aufgeben, spielte Gniffke auf die politische Debatte um die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Sender an. Mit seinen Vorstoß will er offenbar einerseits den politischen Forderungen nach Einsparungen durch einfachere Strukturen entgegenkommen. Andererseits kann das die Politik aus einer Erweiterung der Zusammenarbeit von SWR und SR heraushalten. Dass das Politikern beider Bundesländer, unabhängig vom Parteibuch, ebenso wenig gefällt wie einigen Würdenträgern in den Sendern, leuchtet ein.

Vorbild im Südwesten - Wirkung im Norden?

Ein engeres Zusammengehen von SWR und SR könnte für den zweiten Pleite-Kandidaten unter den neun Landesrundfunkanstalten der ARD beispielgebend wirken. Auch Radio Bremen übernimmt den Tag über wesentlich die Sendungen des Dritten NDR-Fernsehens. Beide ARD-Fernsehmuxe sind über DVB-T2 HD ohnehin in Bremen zu sehen, gleiches gilt für den DAB+-Mux mit der NDR1-Regionalisierung für Oldenburg. Zusätzlich zu den von Kai Gniffke vorgeschlagenen strukturellen Aspekten steckt in der terrestrischen Programmverbreitung zusätzliches Sparpotenzial. Die Vertiefung der Zusammenarbeit mit den NDR könnte auch für Radio Bremen finanzielle Entlastung bringen.

Die juristische Fusion von Radio Bremen und NDR wäre allerdings schwieriger zu bewerkstelligen als bei SR/SWR. Denn am NDR wären dann drei Flächenländer und zwei Stadtstaaten beteiligt. Allein unterschiedliche medienpolitische Ziele verschiedener Regierungskoalitionen dürften für lange Verhandlungen sorgen.

2021: Einschnitte bei den TV-Spartensendern?

Eine Ende 2021 eingeleitete Novellierung des Medienstaatsvertrages zielt auf grundlegende Veränderungen bei den sieben Spartenkanälen von ARD und ZDF. Die Verantwortung wälzen die Bundesländer auf die Sendergremien ab.
Artikel zum Medienstaatsvertrag.

Weitere Informationen:
Finanzausgleich (www.ard.de).
Rückkehr zum Regierungs-Rundfunk? (28.2.2021).
Gniffke bleibt bei Koopidee für SWR und SR (9.2.2021).
Gniffke will Quasi-Fusion von SWR und SR (12.1.2021).
CDU-Kreis will ARD/ZDF abschaffen (18.12.2020).
Bremen und Saarland schalten sich ein (13.12.2020).
SR ohne Erhöhung „existenziell bedroht“ (8.12.2020).

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