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Rundfunkbeitrag wird ab 2015 reduziert (1/2)

Beitragsservice Logo Kaum zu glauben: Eine öffentliche Aufgabe wird „billiger“. Erstmals, seit 1953 die Rundfunkgebühren eingeführt wurden, wird der Beitrag sinken. Und zwar von 17,98 Euro um 48 Cent auf 17,50 Euro ab dem 1. April 2015. Das beschlossen die Ministerpräsidenten der Bundesländer im März 2014. Die Entlastung um jährlich nicht einmal sechs Euro je Privathaushalt liest sich wie „Peanuts“. Handelt es sich wirklich um „Symbolpolitik“ um „ein halbes Glas Bier“, wie Fachverbände kritisierten?

Die Folgen können durchaus dramatische Züge nicht nur für die Unternehmen der TV-Branche, sondern auch für die Beitragszahler bzw. Zuschauer annehmen. Denn das System der Feststellung der Beitragshöhe weist einige grundsätzliche Macken auf.

Von 2009 bis 2014 war der Rundfunkbeitrag bzw. bis Ende 2012 die Rundfunkgebühr stabil bei 17,98 Euro gehalten worden. Die KEF hatte in ihrem im Februar 2014 veröffentlichten 19. Bericht vorgeschlagen, den monatlichen Beitrag sogar um 73 Cent auf 17,25 Euro zu reduzieren. Das geschah, obwohl die 16 Experten selbst einräumten, dass wegen der unzureichenden Erfahrungen im ersten Jahr des neuen Rundfunkbeitrags erhebliche Unsicherheiten über das tatsächliche Beitragsaufkommen bestehen.

Dennoch kalkulierte die KEF für den Vierjahreszeitraum von 2013 bis 2016 ein Mehraufkommen von 1,145 Mrd. Euro gegenüber dem von den Anstalten angemeldeten Bedarf von 31,56 Mrd. Euro und machte das zur Grundlage des Kürzungsvorschlags. Letztlich kommen die Mehreinnahmen zustande, weil die KEF das Aufkommen der beitragspflichtigen Haushalte auf 667,7 Mio. Euro und die der Unternehmen und für Firmenautos auf 478,2 Mio. Euro festlegte. Damit geht die KEF von erheblich höheren Basiszahlen für Haushalte und Unternehmen aus als die Anstalten. Wirklich verifizierbare Daten werden erst Ende 2014 vorliegen. Statt das abzuwarten hat die KEF schon Anfang 2013 und aufgrund einer Prognose vollendete Tatsachen geschaffen.

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer folgten der Empfehlung der KEF nicht in vollem Umfang und beschränkten die Beitragsreduzierung auf besagte 48 Cent.

Regeln der KEF

Grundlage für die Arbeit der KEF ist §3.1 des Rundfunk-Finanzierungs-Staatsvertrags:
„Die KEF hat die Aufgabe, unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten den von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzbedarf fachlich zu überprüfen und zu ermitteln. Dies bezieht sich darauf, ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrages halten und ob der aus ihnen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der Haushalte der öffentlichen Hand ermittelt worden ist.“
Der Staatsvertrag im Wortlaut (Fassung 2012).
Beitragssenkung widerspricht der Kostenentwicklung

Rein logisch ist die Senkung aber nicht nachvollziehbar, in welcher Höhe auch immer: KEF-Empfehlung und Länderbeschluss widersprechen jeglicher Alltagserfahrung. Wie jeder Privathaushalt und jedes Unternehmen sind die Rundfunkanstalten von der Inflation und von steigenden Kosten, z.B. für Strom, Heizung, Personal usw. betroffen. Geht man von einer gleich bleibenden Programmleistung aus, müssten die Budgets der Anstalten und damit der Rundfunkbeitrag eigentlich steigen, um die Kostenentwicklung aufzufangen - wie die Preise für andere Dienstleistungen oder Waren.

Der KEF-Vorschlag zur Beitragssenkung resultiert aus einem gravierenden Fehler im System der Bedarfsermittlung. Die 16 Experten dürfen zwar nicht in die „Programmautonomie“ der Anstalten eingreifen. Andererseits soll die KEF aber prüfen, „ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrages halten“ und „den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ entsprechen (siehe Kasten). In dieser Vorgabe scheint bereits ein Widerspruch zu liegen, denn der Programmauftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio löst Aufwendungen aus, die mit Kriterien wie „Wirtschaftlichkeit“ oder der Entwicklung der öffentlichen Haushalte nicht ohne Weiteres zu fassen sind. Daher greift die KEF denn doch gerne auf die Ausgaben für das Programm - bis in einzelne Programmgenres oder Sendungen - zu und gibt „Sparempfehlungen“.

Das wurde im 19. Bericht umfangreich praktiziert. Dabei nimmt die angeblich unabhängige KEF gerne öffentlich (z.T. von Landespolitikern) geäußerte Kritik auf. In einigen Fällen - z.B. bei der ziemlich teuren Günter Jauch-Talkshow - ist das nachvollziehbar. Bei anderen Inhalten, wie den Aufwendungen für Sportrechte (auf die noch eingegangen wird), fragt sich, ob „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ die richtigen Messlatten für Programmkosten sind. Direkt in die Programmbeschaffung eingegriffen wurde u.a., in dem 10 Mio. Euro aus dem Budget der DEGETO gestrichen wurden. Das ist eine Tochterfirma der ARD, die Auftragsproduktionen finanziert und Senderechte an- und verkauft.

Umgekehrt darf die Kommission aber offenbar nicht einmal die Idee äußern, etwaige Mehreinnahmen auch nur teilweise in die Budgets der Anstalten einfließen zu lassen. Die KEF erweist sich damit als Rotstift-Kommission und gibt unter Umständen Empfehlungen, die die reale Kostenentwicklung ignorieren. Darüber wird in der Praxis Druck auf das Programm ausgeübt. Das kommt den Forderungen aus der Politik durchaus entgegen.

Vorauseilender politischer Gehorsam der Anstalten?

Am falsch laufenden Prozess zur Feststellung der Beitragshöhe tragen die Anstalten allerdings selbst gehörige Mitverantwortung. Denn sie melden ihren Finanzbedarf seit Jahren unterhalb der Inflationsrate an. Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor bestätigte nicht zum ersten Mal am 4. Februar 2014 auf einer Pressekonferenz der ARD, man habe trotz höherer Kosten „die niedrigste Anmeldung in der Geschichte der ARD“ bei der KEF abgegeben. Wenige Tage später ergänzte er auf einer Veranstaltung, mit dieser „moderaten“ Anmeldung sei man dem Wunsch der Bundesländer nach „Beitragsstabilität“ entgegen gekommen.

Offenkundig üben die Verantwortlichen der Anstalten mit ihren eingedampften Budgetwünschen gegenüber der Politik eine Art „vorauseilenden Gehorsam“ aus. Mit der Folge, dass die Budgets für einzelne Bereiche, darunter eben auch das Programm, allenfalls noch niedriger festgestellt werden statt mit der Kostenentwicklung Schritt zu halten. Und man vermeidet wohl auch Debatten mit den in den Rundfunkräten übermäßig vertretenen Politikern und parteibuchgebundenen Verbandsvertretern.

Tatort Programmkosten

Das Verfahren hat gravierende Folgen bis hinein in den sozialen Bereich. Das bringt vor allem die mit Film und Fernsehen befassten Fachverbände auf die Barrikaden. So stellt die Produzentenallianz fest, dass die Budgets für das ARD-Aushängeschild „Tatort“ zwischen 2004 und 2011 von 1,43 auf 1,27 Mio. Euro reduziert wurden. Unter Einbeziehung der Inflation werden diese Krimis heutzutage für etwa 75 % des Budgets von vor zehn Jahren produziert.

Dadurch entsteht ein Kostendruck, der unweigerlich die Qualität der Produktionen beeinflußt, argumentieren nachvollziehbar Produzenten, Gewerkschaften und Fachverbände der Film- und TV-Branche. Vor allem an Drehtagen wird gespart. Die durchschnittlichen Drehzeit der „Tatort“-Reihe wurde binnen zehn Jahren von 28 auf 21 Tage reduziert. Es gibt weniger Locations und Charaktere in den Filmen, Kosten der Ausstattung werden reduziert.

Schauspieler und andere Filmleute beklagen Gagendumping und zunehmende Verstöße gegen Arbeitszeit-Vorschriften. Sie werden zudem weniger oft und kürzer beschäftigt. Sie müssen aber, wie alle anderen Beteiligten, genauso viel abliefern wie vorher. Und sie fahren doppelt schlecht, weil sie in eine versteckte Arbeitslosigkeit gezwungen werden. Denn nur der geringste Teil der Filmschaffenden erreicht die Anwartschaftszeiten, um zwischen den Jobs Arbeitslosengeld zu beziehen. Obwohl sie, wie alle permanent Beschäftigten, dafür einzahlen.

Senderbudgets 2015: Fehlbeträge trotz Sparkurs und Mehreinnahmen

Zwar kommt - erstmals seit 2009 und parallel zu Kostensteigerungen - mehr Geld in die Senderkassen. Dass die Anstalten diese Mehreinnahmen aber vorerst nicht ausgeben dürfen, erweist sich als fatal. Das wird in den Finanzplanungen für 2015 deutlich. Einige Beispiele:
Beim ZDF sind 54,5 Mio. Euro blockiert, was zu einem Jahresfehlbetrag von 93 Mio. Euro beiträgt.
Die größte ARD-Anstalt, der Westdeutsche Rundfunk plant 2015 „bedingt durch Kostensteigerungen bei gleichbleibenden Erträgen“, den sinkenden Rundfunkbeitrag und trotz Einsparung von 35,7 Mio. Euro zunächst nur 2,9 Mio. Euro Miese ein. Bis 2018 könnte die Lücke auf 236,3 Mio. Euro anwachsen.
Der Hessische Rundfunk muss 51 Mio. Euro mehr ausgeben als eingenommen werden.
Beim NDR wird mit einem Fehlbetrag von 48,5 Mio. Euro gerechnet, obwohl Beitragsmehreinnahmen von 14,2 Mio. fließen und seit 1994 immerhin 650,5 (der 2015 noch 3.426,5) Planstellen gestrichen wurden.
Der SWR reduziert seine Ausgaben gegenüber 2014 zwar um 25,9 Mio. Euro; trotzdem fehlen dort 4,2 Mio. Euro. Die Senkung des Beitrages reduziert die Einnahmen um 3,2 Mio. Euro.

Während der Etatberatungen forderte ZDF-Intendant Thomas Bellut die Bundesländer auf, Werbung und Sponsorung nicht zu untersagen. Dies müsse (laut KEF) durch eine Beitragserhöhung um 1,26 Euro monatlich aufgefangen werden. Und der Vorsitzende des Rundfunkrates des Hessischen Rundfunks Jörn Dulige sieht „ohne eine angemessene Anpassung der Rundfunkbeiträge in der nächsten Beitragsperiode die Erfüllung unseres Programmauftrags in Gefahr“.

Finanzmisere wirkt auf alle Branchenunternehmen und Filmschaffende

„Der Margendruck wird gerne von Produktionsstufe zu Produktionsstufe, von ‚oben' nach ‚unten', weitergegeben“, stellt der Verband der Technischen Betriebe für Film und Fernsehen VTFF in einer im Februar 2014 veröffentlichten Studie zur wirtschaftlichen Situation der AV-Dienstleister fest. „Die durchschnittliche Umsatzrendite der Produzenten (liegt) nur noch im niedrigen einstelligen Bereich und die der Dienstleister umsatzbezogen sogar noch darunter.“ Technikverleiher, Studiovermieter, Firmen der Postproduktion (Schnitt, digitale Effekte usw.) und Synchronstudios berichten dort von einem extremen Preisverfall in den letzten Jahren, der oft mit mehr als 25 Prozent angegeben wird.

Kostenbremse oder ...

Dass der „Tatort“ nur der Gipfel des Eisbergs ist, belegt der 19. KEF-Bericht selbst: „ARD und ZDF planen ihre Nettoeinsparungen insbesondere im Bereich Programm“, bestätigt die Kommission. „Die ARD-Rundfunkanstalten erbringen die zusätzlichen Einsparungen insbesondere in den Bereichen Urheber- und Leistungsvergütungen sowie Auftrags- und Ko-Produktionen.“ Das Netto-Einsparvolumen steige bei der ARD um 82,8 Mio. Euro bzw. 14,5 Prozent und beim ZDF um 180,2 Mio. Euro (von 48,5 auf 228,7 Mio. Euro, d.h. 371,5 Prozent) gegenüber den Zahlen des 18. KEF-Berichtes von Ende 2011.

„Die ARD will rund zwei Drittel, das ZDF rund die Hälfte und das Deutschlandradio rund ein Drittel der geplanten Wirtschaftlichkeits- und Sparerfolge zur Begrenzung des Finanzbedarfs einsetzen“, lobt die Kommission. „Die zusätzlichen Einsparungen beim ZDF resultieren aus weiteren Kürzungen des Programm-Etats und dem Plan, künftig vor allem im Show- und Spielfilmbereich verstärkt Erstsendungen durch Wiederholungen zu ersetzen.“ Kurz gesagt: Es wird weniger produziert und noch mehr wiederholt.

... Qualitätsoffensive fürs Programm?

Aus diesem medienwirtschaftlichen und -politischen Umfeld resultieren gemeinsame Interessen von Unternehmen und Beschäftigten. So forderten die Produzentenallianz, die Gewerkschaft Verdi, die Fachverbände der Regisseure, Drehbuchautoren, Kameraleute und die Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände gemeinsam eine Qualitätsoffensive für das öffentlich-rechtliche Fernsehen, angemessene Produktionsbedingungen und die Einhaltung sozialer Standards. Finanziert werden könnte das, indem von den Mehreinnahmen 25 Cent je Einzahler auf den Programmaufwand der Anstalten umgelegt werden. Das wären um die 100 Mio. Euro - und erheblich weniger, als die Einsparungen im Bereich Programmverbreitung (siehe Seite 2).

Personalaufwand

Der oft als viel zu hoch kritisierte Personalaufwand der Anstalten wäre ebenfalls zu hinterfragen. Bei weitem nicht alle Beschäftigten gehören zum Verwaltungsapparat der Anstalten. Dort sind, angestellt oder freiberuflich, Redakteure, Reporter, Regisseure, Kameraleute, Cutter, Aufnahmeleiter usw. tätig. Ihre Aufgaben gehören unbestreitbar zum Programm. Es wäre wünschenswert, die Öffentlichkeit besser über das Personal-Verhältnis von Verwaltung und Produktion zu informieren. Hier ist mehr Transparenz seitens der Anstalten nützlich und wichtig.

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