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Die Digitale Dividende 2 kommt (2/3)

Terrestrik Die fernsehfeindlichen Beschlüsse der Wellenkonferenz WRC-12 werden nicht vor 2015 umgesetzt werden. Interessant zu vermerken ist, dass hier Tatsachen geschaffen wurden, bevor man einen Gedanken an mögliche Folgen verschwendet. Würde sich ein anderer Wirtschaftsbereich so verhalten - es gebe einen öffentlichen Aufschrei!

Immerhin sei es in „langwierigen und schwierigen Verhandlungen“ gelungen, „dass vor dem Inkrafttreten der Mobilfunkzuweisung noch eine ganze Reihe von offenen technischen und regulatorischen Fragen geklärt werden müssen“, vermerkt das Institut für Rundfunktechnik (IRT) nach Abschluß der Wellenkonferenz WRC-12. „Hierzu zählen unter anderem der Frequenzbedarf des Rundfunks, die Frequenzharmonisierung mit anderen Funkregionen in der Welt und die Sicherstellung der technischen Verträglichkeit von Rundfunk und Mobilfunk.“

Politische Argumente

Das IRT kommentiert weiter, „dass eine unreflektierte Übernahme der Mobilfunkzuweisung in Europa, die für Afrika möglicherweise durchaus geeignet sein kann, in Europa zu erheblichen Verwerfungen beim digitalen terrestrischen Fernsehrundfunk und dem Einsatz drahtloser Mikrofone führen würde, ganz abgesehen von den damit einhergehenden Kosten für die Fernsehzuschauer und die Nutzer drahtloser Mikrofone.“

Da in den WRC-12-Beschlüssen die Gleichberechtigung von Mobilfunk und Rundfunk im 700 MHz-Band durchgesetzt wurde, obliege eine endgültige Entscheidungen über die Frequenznutzung der deutschen Politik. Ob man sich - nach dem ganzen Ärger um die Störpotenziale der LTE-Funktechnik bezüglich des Fernsehempfangs und den Schadensersatz für den Produktionsfunk - auf die Bundesregierung verlassen kann, bleibt eine offene Frage.

Media Broadcast hat sich da konsequent positioniert: Der Sendenetzbetreiber fordert, „die WRC-12-Ergebnisse mit Blick auf die Rundfunkfrequenzen nicht umzusetzen. Mit den in Genf getroffenen Vereinbarungen legen die Verantwortlichen die Axt an die Wurzel der Digitalterrestrik.“ Denn die Digitale Dividende 2 „gefährdet nach Einschätzung vieler Marktteilnehmer die Entwicklungsperspektive von DVB-T deutlich. Zudem ist damit der störungsfreie Empfang des digitalen Antennenfernsehens weiter bedroht.“

Technische Argumente

Der Frequenzhunger der Telekoms soll den einen Bedarf für die mobile Internetversorgung befriedigen. Der Datenfunk der 4. Mobilgeneration soll vor allem auf dem „flachen Land“ schnelle Internetversorgung ermöglichen. Eine Funkanbindung, z.B. mit LTE, scheint kostengünstiger zu sein. Aber auch diese Investitionen lassen sich wohl nur refinanzieren, wenn diese Funknetze auch in den Ballungszentren (und dort gegen die eigenen Festnetze konkurrierend!) vermarktet werden.

Interessant in dem Zusammenhang ist ein Vergleich, den der Interessenverband der Produktionsfunknutzer APWPT vorgenommen hat. Nach den Angaben (siehe Grafik, Linksklick zum Vergrößern) bietet LTE bei Einführung in Deutschland 2011/2012 in etwa die Datenrate eines W-LAN Anschlusses vor neun Jahren bzw. eines Kabel-LANs Baujahr 1997/1998! Der Vergleich argumentiert auch damit, dass Telekom-Datenfunknetze im Wettrennen um Leistungsparameter bisher nicht gegen Festnetz und W-LAN aufgeholt haben. Die Effektivität von 4G-Funknetzen für die Nutzer ist schon eingeschränkt, weil sich die Teilnehmer einer Funkzelle die dort vorhandene Datenrate teilen müssen. Grafik von APWPT
Grafik: Präsentation von M. Fehr (APWPT) bei einem Hearing der ORS zur Digi-talen Dividende (Juni 2011).

Das dürfte bei den datenlastigen Multimedia-Anwendungen (und gerade die werden ja immer wieder von den Telekoms beworben) eng werden. Das Funkbreitband-Projekt scheint sich unterm Strich nur für die Telekom-Anbieter zu rechnen, die sich zuvor mit dem Kostenargument geweigert haben, in Kabelinfrastrukturen für Breitbandnetze außerhalb der Ballungsräume zu investieren.

Einen weiteren Aspekt bringt das IRT in die Diskussion. Die Rundfunknetze sind für eine großflächige Informations-Verbreitung nach wie vor kostengünstiger als der kleinzellige Mobilfunk. Ausserdem deuten laut IRT schon Anfang 2012 Untersuchungen darauf hin, dass mobile Breitbanddienste künftig in Richtung W-LAN (also auf einen ganz anderen, für die Nachbarschaft zum Fernsehen unkritische, Frequenzbereich) verlagert werden könnten.

CEPT konterkariert das EU-Parlament

Geradezu makaber erweist sich die Rolle von CEPT, der Dachorganisation der europäischen Telekom-Regulierer, bei den WRC-12-Beschlüssen. Deren Vertreter warfen die eigenen Vorgaben und Verhandlungsziele „ohne nennenswerten Widerstand“ (IRT) über Bord und beschlossen die 2. Dividende mit. Da bleibe die Frage, kommentiert das IRT, „welcher Stellenwert zukünftigen CEPT-Beschlüssen zugemessen werden kann und welches Gremium für die europäische Positionierung in Frequenzfragen des Rundfunks und des Mobilfunks verantwortlich ist“.

Das Verhalten von CEPT ist auch angesichts eines parallel zur WRC-12 gefassten Beschlusses des EU-Parlaments zu bewerten. Das Radio Spectrum Policy Programme, RSPP (Frequenz-Rahmenprogramm) vom 15. Februar 2012 gibt Eckpunkte zu Funknutzung für die EU-Länder vor. Sowohl das öffentlich-rechtliche ZDF als auch der VPRT begrüssten diese Leitlinie, die allerdings ein paar Tage später durch das Verhalten von CEPT möglicherweise ausgehebelt wurde.

Der VPRT sieht im Gesamtzusammenhang „die Terrestrik als Übertragungsweg für Fernsehinhalte politisch erneut in Frage gestellt“ und forderte von der deutschen und europäischen Politik - vor dem Hintergrund von WRC-12 - die Planungssicherheit zu schaffen, „die für den langfristigen Erhalt von DVB-T zwingend notwendig ist“. Auch ZDF-Intendant Schächter lobte das EU-Parlament und stellte die Bedeutung von DVB-T heraus. Er räumte allerdings ein, dass Änderungen eben nur „zunächst (Hervorhebung dehnmedia) nicht zu Lasten des Rundfunks“ erfolgen sollen.

Untersuchung zum Frequenzbedarf

Im Auftrag des Bundeswsirtschaftsministeriums erarbeitete das Institut für Nachrichtentechnik der TU Braunschweig Anfang 2013 eine Untersuchung zum künftigen Frequenzbedarf mti dem Schwerpunkt der Nutzung der UHF-Kanäle 50 bis 60 (470 bis 790 Megahertz). Ausgehend von drei basisszenarios (DVB-T wird weitergeführt, DVB-T wird durch DVB-T2 ersetzt, die TV-Terrestrik wird ganz aufgegeben) werden dort Vorschläge über eine Verteilung des genannten Frequenzbereiches vorgelegt.

Das weitere Verfahren

Die Weltfunkkonferenzsich für die Umwidmung des 700 MHz-Bandes zugunsten des Mobilfunks. Bis dahin bleibt abzuwarten, wie sich die EU - auch angesichts des gerade verabschiedeten Frequenzrahmenprogramms RSPP - dazu verhält. Parallel erarbeitet das Bundeswirtschaftsministerium ein frequenzpolitisches Programm „Mobile Media 2020“. Zu ersten Vorschlägen bezog die Deutsche TV-Plattform im November 2012 Stellung.

Die Bundesnetzagentur leitete im Juni 2013 eine Konsultation für das Vergabeverfahren ein. Dadurch soll frühzeitig gesichert werden, dass schon Ende 2016 auslaufende Lizenzen für Mobilfunk-Frequenzen rechtzeitig weitergeführt werden und eine „co-primäre“ Nutzung des bislang dem Fernsehen vorbehaltenen 700 MHz-Bereiches möglich wird.

BNetzA versteigerte das 700 MHz-Band an den Mobilfunk

Der Koalitionsvertrag der Bunderegierung vom November 2013 nimmt widersprüchlich Stellung zum Thema: Einerseits will man die durch „DVB-T2 künftig frei werdenden Frequenzen ... im Einvernehmen mit den Bundesländern vorrangig für die Breitbandversorgung im ländlichen Raum bereitstellen“. Andererseits sucht man einen Weg, die Interessen des Mobilfunks und des Fernsehens unter einen Hut zu bringen. „Die für den Umstieg auf DVB-T2 notwendigen Voraussetzungen müssen erhalten bleiben“.

In einem Eckpunktepapier vom März 2014 weist BNetzA wiederum auf den Wunsch hin, den 700 MHz-Bereich „schnellstmöglich nachfragegerecht für mobiles Breitband in einem Vergabeverfahren bereitzustellen“. Jedoch sei dafür „die Herstellung eines nationalen Konsenses rechtzeitig vor Beginn der Vergabe Voraussetzung“.

Die Medienanstalten formulieren in ihrer Stellungnahme zum Konsultationsentwurf der BNetzA u.a.:
Der Fernsehrundfunk kann erst dann über einen Verzicht auf Spektrum befinden, wenn der Umstieg auf DVB-T2 vollzogen und der dann tatsächlich vorhandene Frequenzbedarf ermittelt ist. Das wird frühestens 2019/2020 der Fall sein.
Selbst wenn der 700 MHz Bereich für den Mobilfunk kurzfristig nutzbar wäre, so würde er dennoch kaum Nennenswertes zur Erreichung der Vorgaben der Breitbandstrategie der Bundesregierung - 50 Mbit/s flächendeckend bis zum Jahr 2018 – beitragen können ...
Die Medienanstalten fordern daher, den 700 MHz Bereich aus dem mit dem Konsultationsentwurf vorbereiteten und geplanten Vergabeverfahren von Frequenzen für drahtlosen Netzzugang herauszunehmen.

Bundesländer unterstützen DVB-T2

Im Juni 2014 stellten sich die Bundesländer an die Seite der TV-Veranstalter. Um sowohl den Breitbandausbau als auch die Umstellung der Terrestrik auf DVB-T2 zu sichern, soll „für den Breitbandausbau nicht vorrangig auf die Kapazitäten des terrestrischen Digitalfernsehens zugegriffen werden“, beschlossen die Ministerpräsidenten der Bundesländer.„Frequenzen, die infolge der Umstellung von DVB-T auf DVB-T2 vom Rundfunk sukzessive nicht mehr benötigt werden, (sollen) frühestmöglich zur Förderung des Breitbandausbaus und vorrangig zur Versorgung ländlicher Räume zur Verfügung gestellt werden“.

Die Frequenzauktion, durchgeführt vom 27. Mai bis zum 19. Juni 2015, brachte der Bundeskasse Einnahmen von 5,081 Mrd. Euro. Davon entfällt gut eine Mrd. Euro auf die versteigerten UHF-Frequenzen. Diesen Anteil will der Bund für Kostenerstattungen an das Fernsehen und den Veranstaltungsfunk zur Verfügung stellen, die ihre Freqenzen aufgrund der Wegfalls der Kanäle 49 bis 60 wechseln müssen.

Mobiles Fernsehen auf 700 MHz unter Telekom-Kontrolle?

Dass Mobilfunk-Technologie für die terrestrisch-mobile Fernsehvernreitung geeignet sein könnte, soll das Münchener Projekt IMB5 unter Beweis stellen. Dort wird seit Juli 2014 mittels dem Mobilfunkverfahren eMBMS die großflächige Gleichwellen-Ausstrahlung im 700 MHz-Band erprobt. Perspektivisch läuft das darauf hinaus, dass künftig Telekoms die TV-Terrestrik kontrollieren und daran verdienen. Der verbraucherfreundliche Vorteil von DVB-T, dass den Zuschauern über den Rundfunkbeitrag hinaus keine weiteren Kosten entstehen, würde damit entfallen.

WRC-15 stoppt UHF Ausverkauf - keine 3. Digitale Dividende

Die Weltfunkkonferenz WRC-15 entschied im November 2015, dass der Rest des UHF-Bandes dem terrestrischen Fernsehen erhalten bleiben soll. Erst 2023 will man dessen Verwendung erneut und „ergebnisoffen“ diskutieren. Bis zu Beschlüssen und ihrer Umsetzung dürften weitere Jahre vergehen, so dass eine „3. Digitale Dividende“ wohl nicht vor 2030 greifen wird. Dies entspricht der im „Lamy-Report“ festgelegten Strategie der EU-Mitgliedsstaaten.

Die digital terrestrische Fernsehverbreitung in der bisherigen Form des Broadcast - ob mit DVB-T oder DVB-T2 - bleibt damit mittelfristig gesichert.

Weitere Informationen:
dehnmedia-Meldung UHF bleibt bis mindestens 2023 beim Fernsehen (November 2015).
dehnmedia-Meldung Startankündigung der Frequenzauktion (April 2015).
dehnmedia-Hintergrund zu IMB5-Projekt.
dehnmedia-Meldung zu Planung und Kritik der VZBV vom 4.12.2014.
dehnmedia-Meldung zur Wirtschaftlichkeitsstudie von Aetha vom 27.11.2014.
dehnmedia-Meldung zur Konferenz der Länder-Ministerpräsidenten vom 13.6.2014.
dehnmedia-Meldung zur Kritik an der Frequenzauktion vom 3.4.2014.
dehnmedia-Meldung zum Eckpunktepapier von BNetzA vom 2.4.2014.
dehnmedia-Meldung zur UHF-Kommission der EU vom 14.1.2014.
dehnmedia-Meldung zum Koalitionsvertrag vom 28.11.2013.
dehnmedia-Meldung zum Statement der LfM vom 20.7.2013.
dehnmedia-Meldung zur Konsultation des BNetzA vom 25.6.2013.
Untersuchung der TU Braunschweig zum Frequenznutzung für das BMWi, Januar 2013.
dehnmedia-Meldung Positionspapier Dt. TV-Plattform vom 13.11.2012.
dehnmedia-Meldung Interview Media Broadcast vom 20.7.2012.
dehnmedia-Meldung WDR/LfM zu WRC-Beschlüssen vom 6.6.2012.
dehnmedia-Meldung TV-Plattform zu WRC-Beschlüssen vom 6.6.2012.
dehnmedia-Meldung Politik muss Klarheit zu WRC-Beschlüssen schaffen vom 2.4.2012.
dehnmedia-Meldung zum Statement von Media Broadcast vom 24.2.2012.
Presseinfo des IRT zu den Ergebnissen von WRC-12 vom 17.2.2012.
Hintergrundinfo der EU zum Frequenz-Rahmenprogramm RSPP vom 15.2.2012.
Presseinfo der ITU zu den Ergebnissen von WRC-12 vom 17.2.2012.
Position von IRT und EBU zur Frequenznutzungspolitik.

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