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Macht 5G Radio und TV mobil? (1/3)

Mit Mobilgeräten Radiohören und Fernsehen? Das ging schon 2006 recht gut. Die Mobilfunk-Anbieter hätten reichlich Kunden für TV-Handys mit DVB-T oder DVB-H gehabt. Sie blockierten aber deren Vermarktung, weil sie mit dem Fernsehen nichts verdienen. Mit neuen Technikgenerationen des Mobilfunks wird ab etwa 2018 von interessierter Seite u.a. der terrestrische Rundfunkempfang mit dem Begriff der Mobilität gekoppelt und vom Mobilfunk vereinnahmt. Der Hintergrund sind neue Geschäftsmodelle rund um das Buzzword 5G.

Die 5. Generation der Mobilfunktechnik ist für die Übertragung von Radio und Fernsehen 2019 im Teststadium. Einer kurzfristigen Einführung könnte außerdem deutsches Medienrecht entgegenstehen. Es scheint, als solle ein Markt herbeigeredet werden, um dann die Politik auf Trab zu bringen. Der Kombination von Mobilfunk und Rundfunk ging in Deutschland 2015 das Testprojekt IMB5 voraus. Näher an den
technischen Bedürfnissen der Rundfunkverbreitung ist das Nachfolge-Projekt 5G Today, das 2018/2019 wiederum in Bayern durchgeführt wird. Ein weiteres Projekt begann 2019 in NRW.

Unicast versus Broadcast

Technisches Prinzip des Mobilfunks - und dessen Geschäftsmodell - ist der individuelle Abruf von Daten, die einzig und allein für den Nutzer bereit gestellt werden („Unicast“). Weil die Kapazität des Datennetzes begrenzt ist, wird die vorhandene Kapazität unter den in Funkzelle aktiven Nutzern aufgeteilt. Anders formuliert: Je mehr Nutzer Daten anfordern, desto geringer ist die Datenrate für jeden Einzelnen. Es ist doch aber keinesfalls vertretbar, wenn die Übertragung von Fernsehbildern gestört wird oder das Netz sogar z.B. während der Tagesschau aufgrund von Überlastung zusammenbricht ...

Dem steht das Modell einer linearen Verbreitung entgegen, das Radio und Fernsehen (und nicht nur terrestrisch) seit fast 100 Jahren nutzen. Die Programme (oder: Daten) werden permanent übertragen. Das geschieht von einem Sender aus für viele Nutzer, eine „breite“ Nutzergruppe. So entstand der Begriff „Broadcast“.

Übertragungen kann man verfolgen, indem man sein Gerät entsprechend einschaltet. Wieviel Geräte eingeschaltet sind ist egal, der Datenstrom wird dadurch nicht „verbraucht“. Gesendet wird „High Power - High Tower“ (HPHT) - in der Regel von hochgelegenen Standorten (Fernsehtürme, Sendemasten, Berge) aus und mit vergleichsweise hoher Sendeleistung. So werden große Gebiete versorgt. Beim digitalterrestrischen Rundfunk können zudem benachbarte Standorte gleiche Inhalte auf einer Frequenz als Single Frequency Network (SFN) senden. So ein Gleichwellenbetrieb funktioniert beim Digitalradio sogar, wie der erste DAB+ Bundesmux zeigt, deutschlandweit mit etwa 120 Sendestandorten.

Mobilfunknetze arbeiten im Gegensatz dazu mit geringer Sendeleistung und von Dächern und niedrigen Masten in kleinen Funkzellen, die z.B. innerorts oft nur wenige hundert Meter umfassen. Da es wesentlich ums Telefonieren und die Anlieferung bestellter Daten geht, handelt es sich beim Mobilfunk naturgemäß um ein bidirektionales Sende- und Empfangsnetz.

Mobilfunk will Broadcast-Dienste gewinnbringend übernehmen

FeMBMS überwindet die Beschränkungen, denen Datendienste des Mobilfunks heute noch unterworfen sind, indem es Mobilfunk-Sendetechnik und das Broadcast-Prinzip zusammen bringt. Wegen der guten Ausbreitungseigenschaften bleibt das bisher schon vom Fernsehen genutzte UHF-Band auch für die andere Verbreitungstechnik das ideale Transportmedium. Daher wurden die Frequenzen zwischen den Kanälen 49 (694 MHz) und 69 (858 MHz) 2010 und 2015 als „Digitale Dividenden“ unter den Betreibern von Mobilfunknetzen versteigert. Das 800 MHz-Band ab Kanal 61 ist bereits vom Fernsehen geräumt. Mit der Umstellung auf DVB-T2 HD wurde bis Mitte 2019 auch das 700 MHz-Band oberhalb des K 48 für den Mobilfunk freigeschaufelt.

Die Kontrolle dieser Netze und die Vermarktung der Dienstleistungen beanspruchen die Mobilfunk-Anbieter, die bereits die anderen Dienste des Mobilfunks (Telefonie, Internet, SMS etc.) kontrollieren und damit Geld verdienen. Sie hatten digitales Fernsehen und Radio für Mobilgeräte wie Smartphones und Tablets bisher nicht etwa aus Versehen ignoriert. Serienreife TV-Handys gab es ab etwa 2005. Die Mobilfunk-Anbieter hätten sie bewerben, dazu beraten, Garantiefälle abwickeln müssen usw., ohne jedoch an den Rundfunk-Diensten zu verdienen. Daher haben die Mobilfunkanbieter - die Hauptträger des Verkaufs von Handys - solche Produkte nur in Ausnahmefällen vermarktet. Aufgrund dieses Boykotts scheiterte das Mobilfernsehen mit DVB-H. Diese für die mobile Nutzung optimierte Variante von DVB-T war 2006 in großem Umfang getestet urnd propagiert worden.

Nokia N92 Samsung SGH-P920 LG U900 Motorola Pilothandy Sagem My Mobile TV Benq Siemens Concept Device
Die Funkausstellung stand 2005 - in Vorbereitung von Testprojekten - im Zeichen der TV-Handys. V.l.n.r.; Nokia N92, Samsunbg SGH-P90, LG U-900, Prototypen von Motorola und Sagem. Rechts: Das „Konzept“-Gerät von Siemens mit Stiftbedienung nimmt das Design heutiger Smartphones vorweg. Fotos: Archiv dehnmedia.

Mit der Rundfunk-Verbreitung über 5G-Netze wird sich die abweisende Haltung der Mobilfunk-Unternehmen grundlegend ändern. Denn die Rundfunkverbreitung gerät unter ihre Kontrolle. Wer die Übertragung von Daten kontrolliert, kontrolliert auch deren Vermarktung. Ein Ausgangspunkt für Marktmodelle ist natürlich, dass heute fast jeder ein Smartphone hat und viele Menschen Tablets nutzen.

Geschäftsmodelle: Zwangskopplung ...

Zu befürchten ist, dass Mobilfunkverträge künftig mit dem Radio- und Fernsehempfang zwangsgekoppelt werden. Das ist dann ähnlich wie beim Kabelfernsehen: Der Anbieter macht die Preise und man wird ihn nur los, wenn man umzieht. In dem Fall durch einen Anbieterwechsel für alle Services.

Mindestens die privaten HDTV-Sender könnten ihre Programme nur grundverschlüsselt und gegen gesonderte Zahlung anbieten. Wie heutzutage bei privaten HD-Programmen via Satellitenempfang werden das die Mobilfunk-Unternehmer tun unterschiedliche Pakete aus öffentlich-rechtlichen und privaten Programmen kostenpflichtig vermarkten. Wechselt man den Anbieter, kann es sein, dass bestimmte Sender dort nicht angeboten werden. Der ohnehin schon unübersichtliche Tarifdschungel im Mobilfunk wird dadurch nicht eben durchsichtiger.

Die Mobilfunkanbieter haben jedenfalls kein Interesse daran, andere Anbieter mit Rundfunk-Diensten auf „ihre“ Smartphones zu lassen. Damit möchten sie selbst Geld verdienen.

... Rückkanal und Datenabzocke ...

Der Mobilfunk kann leisten, was die Rundfunk-Terrestrik nicht kann: DVB-T und DVB-T2 HD sind wie UKW oder DAB+ als Einrichtungs-System konzipiert. Der Mobilfunk kann aber den Rückkanal liefern, den private Radio- und TV-Veranstalter fordern. Technisch gesehen handelt es sich zwar um einen Medienbruch, weil das Rundfunknetz selbst keinen Rückkanal hat. Wenn aber die Mobilfunk-Anbieter beides zusammen vermarkten, können sie den Rückweg zu den Rundfunk-Veranstaltern oder deren Werbekunden über ihre Datendienste öffnen.

So ein Rückkanal ermöglicht Werbestrategien, um Zuschauer bzw. Zuhörer direkt mit „passender“ individualisierter Werbung zu beschicken. Das funktioniert gut, wenn man seinem Publikum Informationen über die Mediennutzung, persönliche Interessen usw. abringt. Das Prinzip ist von Google, Alexa usw. bekannt. Und genauso bekannt ist, dass das einerseits scharf kritisiert wird. Andererseits ist es Privatleuten kaum möglich, sich gegen die Vereinahmung privater Daten durch große internationale Konzerne zu wehren.

... und Streaming-Dienste ...

Die neue Technik könnte zugleich die durch Videos stark geforderten LTE-Datennetze des Mobilfunks entlasten. Abrufplattformen wie Netflix, Amazon usw. könnten ihre Inhalte über Kapazitäten der 5G-Rundfunknetze verbreiten, die von linearem Radio und TV nicht benötigt werden. Spätestens hier sollte klar sein, das lineare Programme wie OnDemand-Angebote verschlüsselt werden können, wenn das die Geschäftsmodelle der jeweiligen Inhalteanbieter erfordern.

... bringen Regulierungsbedarf

Vorab-Kritik an möglichen kostenpflichtigen Geschäftsmodellen veranlasst die am 5G Today-Projekt Beteiligten schon lange vor einer Markteinführung, öffentlich um Gutwetter zu bitten: „Für den Empfang der Rundfunkübertragung ist dabei keine SIM-Karte im Gerät erforderlich, es ist ein FreeToAir-Modus vorgesehen.“ Dieser vom Institut für Rundfunktechnik viel genutzte Satz verweist aber nur auf eine technische Möglichkeit und nicht darauf, dass das tatsächlich so geschieht. Man kann mit einem Auto ja auch langsam fahren - aber wer macht das schon?

Österreich: Regulierung wird frühzeitig gefordert

Während in Deutschland zu den Auswirkungen auf Radiohörer und TV-Zuschauer - z.B. zur nicht flächendeckenden (Radio-) Versorgung - Schweigen im Medienwalde herrscht, wurde zuerst in Österreich schon die Ankündigung der Versteigerung des 700 MHz-Bandes Anfang 2019 zum Anlass politischer Forderungen genommen. Die dort zu dem Zeitpunkt noch bevorstehende Auktion soll mit Auflagen verbunden werden, die einen offenen Markt für den Rundfunk über 5G-Netze sichern und Verbraucherrechte gewährleisten. Unter anderem wird das Verbraucherrecht eingefordert, den Mobilfunk-Vertrag mit einem und die Rundfunkprogramme mit einem anderen Dienstleister zu vereinbaren - also einen offenen Markt ohne zwangsweise Kopplung von Mobilfunk-Dienstleistungen mit der Rundfunkversorgung.

Unter den Kritikern einer Versteigerung ohne weitere Auflagen fanden sich sowohl der Verband der Privatsender VÖP als auch das Sendetechnik-Unternehmen ORS. Eine ihrer grundsätzlichen Forderungen ist es, das 700 MHz-Band für den Rundfunk zu erhalten. Desweiteren müssten Rundfunkempfänger in 5G-Geräten unabhängig vom 5G-Provider sein und diese dürften den Rundfunkempfang nicht für andere Anbieter sperren. Die Privatsender wünschen eine Vorschrift, wonach österreichische Programme zu gleichen Bedigungen wie andere Inhalte zu vermarkten und zu bewerben sind.

ORS, das selbst ein 5G-Netz betreiben will, erlegt sich mit einer Forderung selbst Grenzen auf: Die Telekoms sollen verpflichtet werden, „ihren Endkunden den mobilen Zugang zu den online abrufbaren Programmangeboten österreichischer Radio- und TV-Veranstalter einfach und kostenfrei zu ermöglichen“.

Österreich: Erster Test ab Ende 2019

Ab dem 1. Dezember 2019 kann ORS die zuvor u.a. in Bayern erprobte FeMBMS-Technik im Raum Wien praktisch testen. Dafür wurde ein 10 MHz breiter UHF-Abschnitt mit der Mittenfrequenz 739 MHz von der Medienbehörder KommAustria zur Verfügung gestellt und Ende März 2020 in Betrieb genommen. U.a. werden zuvor an der TU Wien berechnete Simulationswerte mit Werten von DVB-T2 und DAB+ verglichen, die auf Messfahrten in verschiedenen Geschwindigkeiten erhoben werden. Dafür hat KommAustria ORS verplichten die TV-Kanäle ORF1 und ORF2 und die Radiowellen Ö1, Ö3 und FM4 des ORF auszustrahlen; weitere Programme können in das Paket aufgenommen werden. Netzbetreiber ORS hat die Signale an den Standorten Kahleberg und Liesing aufgeschaltet.

In einer ersten Projektphase werden die gleichzeitige Verarbeitung von Mobilfunk, WiFi und FeMBMS-Daten auf mobilen Endgeräten sowie HTTP Live Streaming (HLS) und andere neue Medienformate untersucht. Nach dieser ersten Phase wird die Sendetechnik ab dem zweiten Quartal 2021 eingesetzt, um das „Zusammenspiel zwischen Broadcast- und Mobilfunk Network Operators“ zu testen und #x201E;die Versorgung mit Katastrophen- und Kriseninformationen“ zu erproben. Das Netz steht daneben Rundfunksendern, Chipentwicklern, Herstellern von Settopboxen und Sendetechnik zur Verfügung, um Produkte uznd Dienste praktisch zu testen.

EBU: Rundfunksender sollen 5G-Technikstandards mit gestalten

Die EBU, der europäische Dachverband der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, beurteilt 5G für die Rundfunkverbreitung offenbar als unvermeidlich. Gerade darum müsse man durch die Mitwirkung an 5G-Projekten Einfluß auf die Gestaltung der Standards für die Übertragungstechnik nehmen. Die EBU schließt sich der Forderung nach freiem Zugang aller Hörer und Zuschauer zu allen 5G-Rundfunkangeboten an, teilte EBU-Direktor Jean Philip de Tender zugleich auf einer Fachkonferenz im Oktober 2019 mit. „Es muss möglich sein, 5G Free-to-Air-Dienste mit jedem 5G-Gerät zu empfangen, ohne dass dafür eine spezielle SIM-Karte notwendig wird“, erklärte de Tender.

Es gehe also nicht nur um internetbasierte Abrufdienste. Gerade die lineare Verbreitung sei für die Zukunft und auch über 5G als Allgemeingut zu gewährleisten. Nur unter dieser Voraussetzung entstehe für die Inhalteanbieter wie für die Nutzer eine Win-win-Situation. Das könne, gemeinsam mit den Technik-Partnern, durch Projekte für 5G-Broadcast erreicht werden. De Tender begrüßte daher die Mitwirkung von EBU-Mitgliedern an Projekten wie 5G Today in Bayern oder in NRW unter Beteiligung des BR bzw. WDR.

Interessengruppe 5G-MAG gegründet

Für die Interessen der Rundfunkveranstalter engagiert sich der im September 2019 gegrüdnete Lobby-Verband 5G Media Action Group (kurz: 5G-MAG) auf internationaler Ebene. Die rund 60 Mitglieder stehen für Rundfunkanbieter (BR, France télévisions, ORF, RAI), Technikfirmen (Rohde&Schwarz, Ateme) und Forschungsinstitutionen (IRT,l TU Braunschweig). 5G-MAG will die technischen Möglichkeiten von 5G, einschließlich des Broadcast, mit den Bedürfnissen des Medienbereiches in Übereinstimmung bringen.

Man wolle dazu beitragen, so der EBU Innovations-Direktor Antonio Arcidiacono, das Potenzial von 5G zu nutzen - von der Erzeugung der Inhalte bis ihrer Verbreitung an die Hörer bzw. Zuseher. „Die wahre Herausforderung ist, die Funktionalität in die Chipsets zu bekommen und Geräte, die 5G-Dienste erfolgreich und zum Vorteil der Kunden auf den Markt zu bringen.“ Das erfordere auch die Einbeziehung der Regulierer.

Deutschland: Medienrechtliche Grundlage kommt nicht vor 2033

Anders geht es auch nicht. Verbraucherrechte müssen gesetzlich gesichert werden, wenn der von 5G Today herausgestellte FreeToAir-Modus nicht nur ein technisches Goodie sein soll. Die Auktionsgewinner könnten nach eigenem Gutdünken schalten und walten. Vorgaben wie die genannten, die einen für alle Player zugänglichen freien Markt schaffen, werden auch in Deutschland gebraucht. Diese Aufgabe muss der Gesetzgeber frühzeitig angehen, um klare Verhältnisse zu schaffen. Es darf nicht gewartet werden, bis die Mobilfunker (wie z.B. bei LTE) wieder sagen, dass mobiles Internet auf dem Lande für sie nicht profitabel ist ...

In der EU kommen Alternativen bzw. Nachfolge-Techniken für DVB-T, DVB-T2 und DAB+ ohnehin nicht vor 2025 auf die Tagesordnung einer Diskussion. In Deutschland steht der Einführung von 5G-Diensten nach Angaben der Medienanstalten zumindest über UHF-Frequenzen mittelfristig entgegen, dass „hierfür keinerlei medienrechtlicher Rahmen besteht. Auch kann ein solcher nicht nachträglich auf die im Mai/Juni 2015 mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2033 versteigerten Frequenzen des Mobilfunks angewendet werden“.

Perspektive: Ein Netz für alles?

Übrigens sollte man eines nicht vergessen: Ein Hochleistungsnetz für die mobile Verbreitung von Radio und Fernsehen samt Abrufdiensten für AV-Inhalte muss ja nicht nur mobil genutzt werden. Smartphones und Tablets nutzt man ja auch zuhause. Künftige 5G-Dienste könnten auch in stationären Geräten eingebaut werden, also z.B. Fernsehern. Mit anderen Worten: Mit der Rundfunkverbreitung über 5G greifen die Mobilfunk-Unternehmen nicht nur die TV-Terrestrik an. 5G kann auch gegen Festnetz-Angebote wie Rundfunkkabel und IPTV und gegen den Sat-Empfang konkurriren. Unternehmen, die beides betreiben, könnten sich künftig das aufwändige „Strippenziehen“ ersparen. Die Konsequenz für die Verbraucher wäre interessant: Alle Kommunikations- und Mediendienste aus einer Hand und für alle Endgeräte. Und das am Ende gar zu bezahlbaren Konditionen ...

Das Konzept „ein Netz für alle Anwendungen„ könnte im Übrigen - möglicherweise schon lange für der linearen Fernsehverbreitung - die Produktion von Sendungen oder Events für Fernsehsender betreffen. Ende 2019 demonstrierte Media Broadcast eine „Campuslösung“, bei der Signale von vier verschiedenen Kameras - von der professionellen TV-Kamera bis zum Handy mittels 4G/5G an den Ü-Wagen gefunkt wurden. Die Frequenzen für solche Anwendungen im 3,7 und 3,8 GHz-Bereich stehen derzeit jedoch nicht einmal für solche Tests zur Verfügung. Media Broadcast musste daher auf andere Frequenzen ausweichen.

In Deutschland wird es noch mindestens bis 2033 bei DVB-T2 HD für das Fernsehen und DAB+ für den digitalen Hörfunk bleiben. Bis Regulierungsbedarf zur Kenntnis genommen wird, können deutsche Medienpolitiker weiter ihren Tiefschlaf halten (das glauben die zumindest). Vielleicht ist es bis dahin sogar gelungen, das analoge UKW-Radio abzuschalten?

Weitere Informationen:
Hintergrund: Digitale Dividende 2.
SWR leitet Forschungs-Kooperation zur Sendezukunft vom 2.10.2020.
5G-Test in Wien beginnt zum Monatsende vom 19.3.2020.
5G-Test mit TV und Radio in Wien vom 29.11.2019.
Broadcastmodus nur für Bewegtbild, nicht für Radio vom 28.10.2019.
TV-Verbreitung braucht „noch viele Jahre“ vom 20.10.2019.
„Kein Bedarf für 5G-Radio“ vom 17.10.2019.
„Rundfunk-Allianz formiert sich“ vom 17.10.2019.
Broadcast-Modus und freier Zugang zu Inhalten vom 4.10.2019.
5G Broadcast ist für das Radio nicht gedacht vom 22.7.2019.
Schneller Ersatz durch 5G ist „absoluter Unsinn“ vom 5.6.2019.
Weiter keine Smartphones mit Broadcast-TV vom 10.4.2019.
Österreich: 5G-Einstieg für Radio und TV mit Forderungen (2) vom 1.3., (1) vom 28.2.2019.
WDR testet TV und Abruf in 5G-Netzen vom 13.2.2019.
Zweiter Standort für Projekt 5G Today in Bayern vom 4.2.2019.
Medienanstalten vergleichen Sendesysteme vom 27.10.2015.
DVB-T Ersatz nicht vor 2025 vom 2.8.2014.

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