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Rundfunkbeitrag vor dem Verfassungsgericht (3/4)

Beitragsservice Logo Euro-Münze Politiker bezeichnen Preiserhöhungen für öffentliche Aufgaben - etwa bei der Bahn oder der Post - stets als unvermeidbar, um die Qualität der Angebote zu erhalten. Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist es genau umgekehrt. Seit 2009 wurde der ARD, dem ZDF und Deutschlandradio „Beitragsstabilität“ aufgezwungen - um den Preis umfangreicher Sparmassnahmen, auch am Programm. Das lässt sich ab 2021 nicht fortsetzen und die KEF empfahl die Erhöhung um 86 Cent auf 18,36 Euro. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt verhinderte das Inkrafttreten - aus niedrigen machtpolitischen Beweggründen. Ein (nicht nur medien-) politischer Skandal wurde ausgelöst.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte schon bei der Unterzeichnung des 1. Medienänderungs-Staatsvertrages (MÄStV) im Juni 2020 angekündigt, dass er nicht mit der Zustimmung seines Landtages rechnet. Denn seine eigene Fraktion wollte die Erhöhung verhindern und scheute sich nicht, auf die Schützenhilfe der rechtspopulistischen AfD zu setzen. Einige Kräfte in der CDU wollten sogar die „Kenia“-Koalition aus CDU, SPD und Grünen platzen lassen. Die AfD hätte eine anschließende Minderheitsregierung der CDU bis zu den Wahlen am 6. Juni 2021 toleriert - bzw. dieser ihre Bedingungen aufgezwungen.

Mit dem Grundgesetz auf „ich doch nicht“?

Man erinnere sich: Zuvor hatte die CDU in Thüringen gemeinsame Sache mit der AfD gemacht, um die Wahl eines Vertreters der größten Landtagsfraktion (der von beiden verhaßten Linksparte) zu verhindern. Eine Mehrheit von CDU und AfD kürte - gegen alle demokratischen Gepflogenheiten - einen Abgeordneten der kleinsten Fraktion zum Länderchef. Die Wahl mußte wiederholt werden und ging zugunsten von Bodo Ramelow (Linkspartei) aus. Die CDU-Landtagsfraktion scheute sich nicht, diesem Vorbild in Sachen Rundfunkbeitrag zu folgen.

Ein besonderes Schmäckerchen hatte sich Haseloff schon vor der Unterzeichnung des MÄStV geleistet. Laut Medienberichten schrieb er im Mai 2020 zwei Briefe an die ARD-Intendanten. In einem kritisierte er überhöhte Gehälter der Spitzenleute und forderte weitere Sparmaßnahmen. In einem zweiten Schreiben forderte er (vor dem Hintergrund einer ARD-internen Diskussion um eine Kulturplattform) eine neue ARD-Gemeinschaftseinrichtung für sein Bundesland. Das sah wie ein Kuhhandel aus: Würde Haseloffs Landtags-CDU dem Staatsvertrag nur bei entsprechender „Gegenleistung“ doch zustimmen?

Vom BR-Intendanten und früheren Merkel-Sprecher Ulrich Wilhelm (CSU) musste sich Haseloff öffentlich rüffeln lassen: „Die Verknüpfung ‚Geld nur gegen Erfüllung einer konkreten Vorgabe‘ erscheint mir allerdings ein unangemessener Umgang mit der Rundfunkfreiheit.“ Wilhelm verweist dazu auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 1994 (8. Rundfunkurteil). Dort wurde festgestellt, dass die Landtage die Zustimmung zur KEF-Empfehlung nicht mit Gegenforderungen verknüpfen dürfen.

Die Gegenleistung der ARD folgte dennoch ein paar Tage später: Die Intendanten beschlossen die Ansiedlung eines neuen gemeinsamen Online-Kulturangebots ab 2021 beim MDR. Dort sollen kulturelle Inhalte aus Radio und Fernsehen gebündelt und zentral angeboten werden. Das ist den Anstalten 5 Mio. Euro im Jahr wert, die anderswo weggenommen werden. BR-Chef Ulrich Wilhelm scherte aus, der BR wird sich nicht beteiligen. „Es geht uns um verfassungsrechtliche Grenzziehungen, die einzuhalten sind“, teilte ein BR-Sprecher dazu gegenüber dem Infodienst dwdl mit. Welchen tatsächlichen Effekt für Sachsen-Anhalt die neue Redaktion hat, bleibt im Dunkeln. Mit neuen Arbeitsplätzen ist kaum zu rechnen, allenfalls werden Jobs aus anderen ARD-Anstalten verlagert. Aber Herr Haseloff könnte sich natürlich brüsten, etwas für „den vernachlässigten Osten erreicht“ zu haben.

CDU wollte Beitragsberechnung von vorne aufrollen

Wenig später legte Markus Kunze, Medienpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, nach: Der Beitrag müsse neu berechnet werden, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise nicht für die Bürger zu verschärfen. Da geht Kunze den populistischen Weg: Es gibt weiterhin die Möglichkeit der Befreiung vom Beitrag, was wirklich bedürftigen Haushalten nicht bloß die 86 Cent Erhöhung erspart.

Kunze will nun, dass die Bundesländer „die KEF bitten, nochmals den Bedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gerade auch vor dem Hintergrund der derzeitigen allgemeinen wirtschaftlichen Lage der Beitragszahler neu zu bewerten.“ So lange, bis das Ergebnis der CDU in den Vorwahlkampf paßt?

Erwartungsgemäß machte Kunze die Rechnung ohne den Wirt. Der Staatsvertrag ist vereinbart und wird nicht neu aufgerollt, hieß es aus anderen Bundesländern. Abgesehen davon: Während Privatsender wegen Corona auf staatliche Hilfen rechnen können, zahlen die ÖR-Anstalten ihren Mehraufwand aus dem Vorhandenen - und auch das fehlt letztlich am Programm.

Mit der AfD gegen ARD, ZDF, Deutschlandradio?

In der Praxis konnte die CDU-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt den MÄStV samt Beitrags-Erhöhung nur gemeinsam mit der AfD verhindern.
Zum Nachrechnen

Der Rundfunkbeitrag ist für Politiker stets Anlass zu heftiger Kritik an ARD, ZDF und Deutschlandradio. Das Beispiel Sachsen-Anhalt zeigt einen Umgang mit Steuern derer, die stets andere zum Sparen auffordern.

Die Bezüge der 87 MdLs von Sachsen-Anhalt sind am Nominallohnindex orientiert und ändern sich jährlich automatisch. Am 1. Juli 2019 betrug die Erhöhung 284,05 Euro (4,3 Prozent) auf 6.889,87 Euro im Monat. Seit Juli 2020 erhalten die MdLs monatlich 7 131,02 Euro, also nochmal 241,15 Euro mehr.

Diese Selbstbediener halten den Rundfunk seit 2009 kurz. Herr Kunze mahnt die Sender: „Uns fehlen die Sparbemühungen.“

Da will man sich brüsten, die Wähler um monatlich 86 Cent zu entlasten, während jeder MdL weitaus tiefer in die Taschen der Steuerzahler greift: Die Diätenerhöhung je MdL entspricht dem Mehraufwand von 330 Haushalten für den Rundfunkbeitrag. Für alle 87 MdLs sind das in der fünfjährigen Wahlperiode rund 1,483 Mio. Euro.

Um wieviel haben sich die MdLs ihre Diäten seit 2009 wohl erhöht, während sie den Sendern das Sparen diktiert haben? Genau dort fehlen die Sparbemühungen!

P.S.: Der AfD-Antrag, die Diäten durch eine Kommission ermitteln zu lassen, wurde im Landtag am 7. Mai einhellig abgelehnt. Ein von den Grünen vorgeschlagener Verzicht auf die Anhebung am 1. Juli 2020 ist laut CDU rechtswidrig.

Sollte für den Rundfunk falsch sein, was für Politiker gerade gut genug ist? Auch der Haushalts-Beitrag kann an einen Wirtschaftsindex gekoppelt werden.
Ein „Nein“ der CDU mit AFD-Schützenhilfe hätte aber das Ende der „Kenia“-Koalition bedeutet. Denn die Koalitionspartner SPD und Grüne hätten für den MÄStV gestimmt. Und es hätte die Landes-CDU in Widerspruch zu Unvereinbarkeits-Beschlüssen der Bundes-CDU mit der AfD gebracht. Das war der CDU-Landtagsfraktion offenbar egal. Nun mußte die Partei vor solcherart Schaden gerettet werden.

Kaum wurde die potenzielle Rechtsfront ruchbar, kam Kritik aus der CDU-Bundesspitze: Die Erhöhung sei „viel moderater, als man hätte erwarten müssen“ und „sachgerecht“, so Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer. Parteifreundin und Kulturstaatsministerin Monika Grütters argumentierte mit der Arbeit der Anstalten in der Corona-Krise. Die Erhöhung sei „nicht etwa Ausdruck politischer Beliebigkeit. Wegen seines Informationsauftrags, wegen der Berücksichtigung von Minderheiten und wegen seines Kulturauftrags sollten wir den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gerade jetzt den Rücken stärken.“

Einen Koalitions-Gau wollte zumindest Haseloff vermeiden, seiner eigenen Fraktion zu Trotze. Ein halbes Jahr vor den Landtagswahlen hätte eine geplatzte Koalition ihnen sicher keinen Stimmengewinn gebracht. Die AfD freute sich darüber schon vorab und erklärte ihre Unterstützuung für eine Minderheitsregierung der CDU. Nachdem der Innenminister Sympathien mit einer Minderheitsregierung von Gnaden der AfD äußerte, wurde dieser gefeuert und musste auch den CDU-Landesvorsitz aufgeben.

Koalition gerettet - AfD gewinnt trotzdem

Das machtpolitische Taktieren der drei Koalitionsparteien erwies sich als wichtiger, als z.B. die verfassungsrechtliche Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und das Prinzip der politischen Unabhängigkeit seiner Programme.

Dem Ministerpräsidenten Haseloff gelang es schließlich, die Koalition zu retten - um den Preis der auskömmlichen Finanzierung der aller Sendeanstalten - einschließlich des für Sachsen-Anhalt zuständigen MDR. der Beitragsanpassung: Unterstützt von den Koalitionspartnern wurde das parlamentarische Verfahren abgebrochen. So retteten SPD und Grüne die CDU vor einem gemeinsamen skandalösen Votum mit der AfD gegen den Staatsvertrag. Ganz im Sinne der AfD wurde so die Erhöhung des Rundfunkbeitrages verhindert, ohne dass sich die Rechtspopulisten die Finger schmutzig machen mussten.

Auswirkungen

Das Zustimmungsverfahren fiel Ende 2020 mit der Beschlußfassung der Sendergremien über die Wirtschaftspläne für 2021 zusammen. Mutig hatten alle Anstalten die 86 Cent Erhöhung bereits einkalkuliert. Trotzdem wurden durchweg negative Budgets präsentiert. Dies einerseits, weil gemäß buchhalterischer Vorschriften die offiziellen Bilanzen durch Rückstellungen und Niedrigzinsen hohe Fehlbeträge ausweisen. Aber selbst das tatsächliche Verhältnis von Ausgaben und Einnahmen (operative Bilanz) ist durchweg negativ.

Ohne die Beitragsanpassung und die ebenfalls vereinbarten Verbesserungen zugunsten des SR und RB im ARD-internen Finanzausgleich „ist der SR existenziell bedroht“ hieß es aus dem Saarland. Intendant Thomas Kleist: „Die Einnahmen des SR sind seit dem Jahr 2000 nur um etwa acht Prozent angestiegen und liegen damit rund 25 Prozent unter dem allgemeinen Lebenshaltungsindex. Was dies für ein Medienunternehmen und seine Belegschaft bedeutet, liegt auf der Hand.“ Das ist nur die Spitze der finanziellen Misere, die nun auf die Sendeanstalten zukommt.

Unvermeidlich: Gang nach Karlsruhe

Die Sendeanstalten reagierten so, wie sie das angekündigt hatten. Sie reichten sofort beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klagen ein. Nach ersten Kommentaren von Juristen können die Sendeanstalten eher mit einem Erfolg rechnen. Spannend wird, ob und welche Konsequenzen die Richter für das künftige Verfahren der Beitragsermittlung und die Festlegung der Aufgaben der Sender verlangen. Wann das Urteil erfolgt, kann man Ende 2020 nicht sagen.

Weitere Informationen:
22. KEF-Bericht vom 20.2.2020.
Übersicht: Wichtige Rundfunkurteile des BVerfG (ARD).
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet (9.12.2020).
Koalition kippt Erhöhung - AfD gewinnt (26.10.2020).
Letzte Entscheidung in Sachsen-Anhalt (26.10.2020).
Mit Klagen wird gerechnet (19.10.2020).
CDU mit Opposition gegen eigene Koalition? (6.6.2020).
CDU-Fraktion mit AfD gegen Koalition? (3.6.2020).
CDU-Gegenwind für Haseloff (23.5.2020).
Gemeinsames „Kulturangebot“ soll Content bündeln (22.5.2020).
Haseloff vs. Grundgesetz? (20.5.2020).
SPD warnt CDU vor Blockade der Erhöhung (19.5.2020).
Firmen bekommen Erstattung (16.5.2020).
Erhöhung an neue Dienststelle geknüpft? (14.5.2020).
Kippen CDU und AfD die Erhöhung? (14.5.2020).

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