Home DVB-T2 Digitalradio Empfang Geräte Archiv Allgemein Aktuell
Die Bearbeitung dieser Seiten wurde am 31.12.2022 abgeschlossen.

Rundfunkbeitrag vor dem Verfassungsgericht (2/4)

Beitragsservice Logo Euro-Münze Einmal mehr wurde die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio 2020 zum Streitgegenstand vor dem Bundesverfassungsgericht. Das geschah seit dem ersten BVerfG-Urteil von 1961 stets vor dem Hintergrund rundfunk- oder medienpolitischer Fragestellungen. Diesmal ist es anders: Eine Landesregierung ließ die Erhöhung des Rundfunkbeitrages platzen, um die eigene Koalition (und die eigenen Ministerposten) zu retten.

Die KEF hatte den Bundesländern eine Erhöhung um 86 Cent auf 18,36 Euro monatlich vorgeschlagen. Dem wollten weder die CDU noch die AfD im Landtag Sachsen-Anhalt zustimmen. Weil aber die Zustimmung aller 16 Landtage erforderlich ist, wäre der 1. MÄStV geplatzt.

So geschehen am 8. Dezember 2020, als der dortige Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) die Gesetzesvorlage zum MÄStV zurückzog. Er verhinderte einen Parlamentsbeschluß, der mit der Ablehnung des
Ein Kommentar

Verdi-Chef Frank Werneke sieht in den Ereignissen eine „Beschädigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus parteitaktischen Gründen und um den eigenen Machterhalt“. Werneke weiter: „In einer Zeit, in der Führungsstärke gefragt ist, besorgt Haseloff das Geschäft der AfD. (...) Wer durch parteitaktische Tricksereien eine Säule der Demokratie demontiert, sollte sich fragen, wen er mit seiner Politik vertritt.“

Zustimmungsgesetzes durch CDU und AfD - und mit schärfster öffentlicher Kritik an diesem Schulterschluß (der Beschlüssen der Bundes-CDU widerspricht) - geendet hätte. Haseloff schützte mit Unterstützung seiner Koalitionspartner SPD und Grüne letztlich seine eigene Partei. Man kann das aber auch so sehen: Er gewann die Auseinandersetzung gegen eine CDUinterne Fraktion, die ähnlich populistische in dieser Partei ähnlich populistische Ziele durchsetzen will, die auch die AfD vertritt. Dazu gehört vorneweg die Abschaffung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Ein halbes Jahr vor den Landtagswahlen wurde die erste Anpassung des Rundfunkbeitrages seit 2009 parteipolitschem Kalkül geopfert.

Unvermeidlich: Gang nach Karlsruhe

Damit wurden die ARD-Anstalten, das ZDF und Deutschlandradio im Grunde Spielball und Opfer einer Polit-Intrige, die mit Medienpolitik rein gar nichts zu tun hat. Allein aus diesem Grund wurde der Gang vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unvermeidlich. Bei den Klagen mögen aber auch einige voran gegangene Ereignisse eine Rolle gespielt haben. Darunter ist die von Haseloff verkündete Kopplung der Zustimmung zur Erhöhung mit der Einrichtung einer
neuen ARD-Redaktion in seinem Bundesland. CDU-Landtagskreise drohten mit Geldentzug, weil sie sich über eine Satire geärgert hatten.

Die Sender hatten bereits vorab durchblicken lassen, dass sie den Ausfall der ersten Beitragsanpassung seit elf Jahren nicht einfach so hinnehmen würden. Noch am Abend der Entscheidung in Sachsen-Anhalt kündigten alle Sender Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht an. Hier einige Argumente aus Presseinfos der Sendeanstalten:
Wie der Beitrag festgelegt wird, haben alle Bundesländer vereinbart - auch Sachsen-Anhalt. Thomas Bellut weiter: „Das soll die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten sicherstellen, insbesondere auch in der politischen Berichterstattung. Die Beitragsanpassung ist jetzt in Sachsen-Anhalt zu einem politischen Streitthema geworden.“
In Sachsen-Anhalt „wurde die Beitragsdiskussion mit der Auftragsfrage völlig vermischt, was wir nach der bisherigen Rechtsprechung als unzulässig betrachten“, so Tom Buhrow. „Weder Sachargumente noch die unabhängige Empfehlung der KEF spielten eine Rolle. Ohne die ausreichende, unabhängig ermittelte Finanzierung wird das Programmangebot, das in allen Regionen Deutschlands verwurzelt ist, darunter leiden.“
Die ARD erinnert an das Grundrecht der Rundfunkfreiheit. Die KEF stelle die Finanzierung der Sender unabhängig von der Politik sicher. Der Politik sind enge Grenzen gesetzt, wenn sie von der KEF-Empfehlung abweichen will.
Das Verfassungsgericht hat mehrfach die Rolle des Staats und dessen Grenzen gegenüber dem Rundfunk klar gemacht. Die von der KEF empfohlene Erhöhung um 86 Cent „ist für Deutschlandradio erforderlich, damit wir unseren staatsvertraglich vorgegebenen Programmauftrag in vollem Umfang erfüllen können. Schon jetzt müssen wir einen strikten Sparkurs verfolgen, um mit unseren Angeboten auch in der digitalen Welt sichtbar zu sein“, stellt Intendant Stefan Raue fest. „Ein Ausbleiben der Erhöhung würde sich daher unweigerlich auf die Programmgestaltung auswirken.“
Zum Nachlesen

dehnmedia-Meldungen
zum Rundfunkbeitrag:

CDU macht AfD ...
BVerfG weist Eilanträge ...
Mehr Geld für ...
CDU-Kreis will ARD/ZDF ...
Bremen und Saarland ...
Auch ARD-Anstalten ...
ZDF reicht Klage und ...
Auch die Medienanstalten ...
Das BVerfG entscheidet ...
Koalition kippt Erhöhung ...
MDR fordert ...
SR „existenziell bedroht“ ...
Thüringen-CDU sieht ...
SWR will digitale Inhalte ...
RBB plant 2021 mit ...
Koalition oder Beitrag ...
CDU-Fraktion provoziert ...
Grüne wollen AFD-Erfolg ...
CDU und AFD im Schulter ...
CDU bekäftigt Ablehnung ...
Linksfraktion entscheidet ...
MDR muss sparen ...
Buhrow gibt contra ...
Kein Sport kostet ...
Landtage nicht ...
Letzte Entscheidung ...
Mit Klagen wird gerechnet ...
CDU und AfD werden ...
Bestandsaufnahme und ...
Trotz Unterzeichnung ...
Vor Unterzeichnung ...
CDU mit Opposition ...
Gegenwind für ...
Haseloff vs. GG ...
SPD warnt CDU ...
Neue Dienststelle ...
Kippen CDU und AfD ...
Soll auf 18,36 Euro ...
KEF empfiehlt ...

Die Landesregierungen von Bremen und des Saarlands schalteten sich in das Verfahren ein. Ministerpräsident Tobias Hans (CDU, Saarland) und Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD, Bremen) sorgen sich um Radio Bremen und den Saarländischen Rundfunk. Bei den beiden kleinsten ARD-Anstalten reicht der in den eigenen Bundesländern erhobene Rundfunkbeitrag seit Langem nicht aus, um den Sendeauftrag zu erfüllen. Daher geben die sieben finanzstärkeren ARD-Sender Zuschüsse. Wer wieviel zu zahlen hat, sollte im 1. MÄStV zugunsten der beiden kleinen Sender neu geregelt werden. Auch das ist geplatzt. Beide Länderchefs rechnen außerdem damit, dass die anderen 15 Bundesländer - obwohl sie dem MÄStV zugestimmt haben - für den von Sachsen-Anhalt bei den Sendeanstalten verursachten finanziellen Schaden in Haftung genommen werden könnten. Bovenschulte erklärte u.a.:
Das ist ein schwarzer Tag für die deutsche föderale Medienpolitik. (...) Gleiches gilt aber auch für die Trägerländer der Rundfunkanstalten. Wenn eine dem gesetzlichen Auftrag entsprechende Finanzierung der Anstalten nicht mehr gewährleistet ist, besteht für die Trägerländer die Gefahr, in Haftung genommen zu werden. Dies gilt in besonderen Maße für die kleinen Anstalten, für den Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen. Aus diesem Grund hat Bremen sich entschlossen, die Klage der Anstalten im Eilverfahren durch eine eigene Prozessvertretung zu unterstützen.
Hans hob hervor:
Mit diesem Vorgang ist in der föderalen Medienpolitik in Deutschland der Rubikon überschritten. Es bedarf nun dringend einer rechtlichen Klarstellung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat seine Systemrelevanz und Bedeutung für unsere Demokratie gerade auch in der Corona-Krise erneut unter Beweis gestellt. Unabhängiger, vertrauenswürdiger und flächendeckender Journalismus war nie wichtiger als heute. Deshalb darf die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zum parteipolitischen Zankapfel werden.

Eilanträge gescheitert

Die Anstalten scheiterten zunächst mit Eilanträgen. Die Richter lehnten am 22. Dezember 2020 ab, den Medienstaatsvertrag vorläufig - also bis zu einem Urteil - in Kraft zu setzen. Die Kläger hätten nicht überzeugend dargelegt, dass ein Ausfall der Beitragserhöhung um 86 Cent auf 18,36 Euro ab Januar 2021 und bis zu einem Urteil „irreversibel zu schweren Nachteilen“ für sie führen würde, begründeten die Richter die Ablehnung.

Das ist im Grunde keine medienrechtliche Aussage und deutet daher keine Tendenz für das spätere Urteil in der Hauptsache. Im Gegenteil bemerkten die Richter im Urteil zum Eilantrag ausdrücklich: „Angesichts der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erscheint eine Verletzung der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Rundfunkfreiheit zumindest möglich.“ Die Richter gehen sogar noch weiter und halten auch den von Bremen und dem Saarland befürchteten Schadensersatz durchaus für möglich: „Eine kompensierende Mehrausstattung in späteren Zeiträumen (ist) durchaus nicht ausgeschlossen“, heißt es im Urteil.

Mit Frust reagierte der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow auf den Richterspruch: „Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird.“ Auswirkungen auf das Programm sind also nicht zu vermeiden.

Erste Folgen: Sendernetze, soziale Nachteile und ...

Schon im Januar 2021 zog Deutschlandradio die Reißleine. Bis zum BVerfG-Urteil in der Hauptsache soll verhindert werden, dass wegen der ausbleibenden Beitragserhöhung der „Programmauftrag maßgeblich beeinträchtigt“ wird. Daher kündigte Intendant Stefan Raue an, den Ausbau des DAB+-Sendenetzes zu unterbrechen oder zu verschieben. D-Radio trägt wegen seines hohen Anteils an der Bandbreite einen wesentlichen Anteil der Finanzierung des 1. Bundesmuxes.

Eine weitere Maßnahme von Deutschlandradio ist die Kündigung des Tarifvertrages, wodurch eine Erhöhung der Mitarbeiter-Bezüge um 2,25 Prozent ab dem 1. April 2021 verhindert wird. Deutschlandradio beschäftigt 725 Festangestellte auf 640 Planstellen, 685 arbeitnehmerähnlich Beschäftigte und 5000 bis 6000 Freiberufler. Die ab 1. April 2021 vereinbarte Erhöhung von Gehältern und Honoraren verhinderte auch der NDR mittels Kündigung des dortigen Tarifvertrages. Die Anstalt bot für den Fall, dass die Beitragserhöhung später kommt, eine zum 1. April 2021 rückwirkende Erhöhung um 1,225 Euro (also etwa die Hälfte des ursprünglich Vereinbarten) an. So wirkt die Blockade-Politik der CDU Sachsen-Anhalts konkret auch auf die Mitarbeitenden des Senders.

Soweit wollten andere ARD-Anstalten (sofern in deren Tarifwerken eine Sonderkündigung vorgesehen ist) und das ZDF nicht gehen. Sie warten vor Weiterem das Hauptsache-Urteil des BVerfG ab.

... (keine) gemeinsamen Strukturen und ...

Im Januar 2021 machte SWR-Intendant Kai Gniffke öffentlich, was bis dahin eher heimlich gedacht wurde. Vor dem Hintergrund der finanziellen Misere vor allem des Saarländischen Rundfunks hält er eine Quasi-Fusion von SWR und SR für möglich, um endlich Neues in die Spardebatte zu bringen. Dabei will er eine medienrechtliche Fusion vermeiden, der jahrelange Verhandlungen um einen Staatsvertrag vorausgehen würden. Er schlägt ein schnelleres und pragmatisches Vorgehen vor - vor allem die Zusammenlegung der nicht redaktionellen „bürokratischen“ Bereiche vor. Ähnliches wäre auch für Radio Bremen interessant, das ebenfalls auf die Zuschüsse aus dem ARDinternen Finanzausgleich angewiesen ist und ebenfalls vor existenziellen Problemen steht.
Der Gniffke-Vorschlag und die Struktur-Optimierung.

... die ARD-Kulturplattform

Im Januar 2021 wurde auch bestätigt, dass die ARD ihre digitale Kulturplattform zunächst auf Eis legt. Deren Finanzierung war an die Beitragserhöhung gekoppelt, hatte der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow bereits im November 2020 klargestellt. Besonders peinlich ist das für Sachsen-Anhalt. Denn MP Haseloff hatte im Mai 2020 die Ansiedlung einer neuen ARD-Dienststelle in seinem Bundesland gefordert. Gleichzeitig brachte er die Zustimmung des Landes zum MÄStV ins Spiel. „Die Verknüpfung‚ Geld nur gegen Erfüllung einer konkreten Vorgabe‘ erscheint mir allerdings ein unangemessener Umgang mit der Rundfunkfreiheit“, kommentierte BR-Intendant und CSU-Mitglied Ulrich Wilhelm den Ausstieg des BR aus dem Projekt.

Erledigt hatte sich das durch das Karlsruher Urteil: Im Februar 2022 nahm die neue ARD-Gemeinschaftseinrichtung Kultur mit einem Jugendwettbewerb die Arbeit auf. Der Sitz ist in nicht in Sachsen-Anhalt, sondern in der Klassikerstadt Weimar, Thüringen.

Dokumentation:
Urteil des BVerfG zu den Eilanträgen (AZ 1 BvR 2756/20) vom 22.12.2020.
Übersicht: Wichtige Rundfunkurteile des BVerfG (ARD).
Weitere Informationen ab 2021:
D-Radio spart bei DAB+ und beim Personal (15.1.2021).
ARD schiebt Kulturplattform auf (23.1.2021).
NDR will Gehälter nicht erhöhen (29.1.2021).
Gniffke bleibt bei Koopidee für SWR und SR (9.2.2021).
Gniffke will Quasi-Fusion von SWR und SR (12.1.2021).
BVerfG weist Eilanträge der Sender ab (23.12.2020).

Seite: 1 | 2 | 3 | 4



Zum Seitenanfang

Impressum | Kontakt | Disclaimer

Diese Seite wurde zuletzt am 21.02.2022 geändert.
Webmaster & Copyright: Peter Dehn (2004-2022)